Wirtschaft

Kappungsgrenze soll ab 1. Juli in Offenburg gelten

Die Landesregierung hat eine Rechtsverordnung zur Deckelung von Mietsteigerungen beschlossen. Demnach dürfen bei bestehenden Mietverhältnissen die Mieten um maximal 15 Prozent in drei Jahren angehoben werden. Bislang waren Erhöhungen um bis zu 20 Prozent möglich. Offenburg gehört zu den 44 Städten im Land, für die diese neue Verordnung gelten soll. Außerdem wurde auch für Offenburg eine Verlängerung der Kündigungsfrist von drei auf fünf Jahren beschlossen, wenn Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Daneben soll  bei Wohnungen, die zur Wiedervermietung angeboten werden, die Mietpreisbremse  eingeführt werden. Dabei dürfen Mieten höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.Das wurde zur Anhörung frei gegeben. Bis zum 10. August können Städte Stellungnahmen abgeben. )Ziel der Maßnahmen soll sein, Wohnen in Offenburg bezahlbarer zu machen.  (as)


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