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Keine Einigung: Lahrer soll unbefugt BMW verkauft haben

Eigentlich sollte der BMW einer Schweizerin bei einem Autohaus nur repariert werden. Als sie ihn wieder abholen wollte, war ihr Auto nicht mehr da. Die Werkstatt soll den Wagen an ein Autohandelsunternehmen in Lahr verkauft haben, die Firma habe den BMW dann im Internet angeboten. Gestern stand ein Mitarbeiter der Firma aus Lahr vor dem Offenburger Landgericht. Zu einer Einigung kam es vorerst nicht. Der Mitarbeiter sagte, dass die Schuld bei seinem ehemaligen Geschäftsführer liegt. Die Befragung des Geschäftsführers der Firma und die Nachweise der Internetinserate sollen bei einem weiteren Verhandlungstag die Sache aufklären. Bis dahin besteht die Möglichkeit, dass der Angeklagte der Schweizerin 9.000 Euro Entschädigung zahlt und so weitere Gerichtskosten vermeidet. (ts)


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