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Staufener Missbrauchsfall: Anklage legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat im Falle des wegen Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilten Bundeswehrsoldaten Revision eingelegt. Das gab das Landgericht heute Nachmittag bekannt. Der 50-Jährige war am vergangenen Mittwoch zur der Freiheitsstrafe und zur Zahlung von 12.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Er hatte gestanden, den heute neun Jahre alten Jungen aus Staufen im vergangenen Jahr zweimal vergewaltigt zu haben. Dafür soll er der Mutter des Jungen und dessen Stiefvater Geld gezahlt haben. Der Prozess gegen die beiden startet am 11. Juni. (ys) Berichtigung der dpa: Das Landgericht hat seine Angaben korrigiert: Nicht die Verteidigung hat Revision eingelegt, sondern die Staatsanwaltschaft. 


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