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Anträge für Selbständige und Unternehmen ab heute online

Ein Rettungsschirm, wie es ihn in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg noch nie gab – sagt Ministerpräsident Kretschmann über das milliardenschwere Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen. Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern werden mit Einmalzahlungen unterstützt, ab 18 Uhr (Mi) stehen die Förderanträge auf der Website des Wirtschaftsministeriums zur Verfügung.  Damit das Geld so schnell wie möglich ankommt, übernehmen die Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammern im Land die Prüfung der Anträge. Im Bereich der IHK Südlicher Oberrhein werden rund zwei Drittel der Mitarbeiter zur Überprüfung der Anträge eingesetzt, das sind fast 70 Menschen. Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu fünf Beschäftigen; bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu zehn Beschäftigten sowie bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen. Für die Antragsteller läuft das Prozedere in wenigen Schritten: Zunächst müssen sie sich das Formular auf der Seite www.wm.baden-wuerttemberg.de (Freischaltung: Mittwoch, 25. März 2020, 18 Uhr) des Ministeriums herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. „Die Unterschrift ist wichtig und verbindlich“, informiert Salomon, „sie gilt als eidesstattliche Versicherung, dass der Antragsteller auch wirklich berechtigt ist, den Zuschuss in entsprechender Höhe zu erhalten. Ohne Unterschrift können wir den Antrag nicht weiterleiten.“ Das unterschriebene Gesuch müssen die Betriebe dann einscannen oder abfotografieren und bei www.bw-soforthilfe.de wieder hochladen. Salomon: „In dieser Sekunde landet das Formular direkt bei unseren Mitarbeitern und wird nach positiver Prüfung an die L-Bank weitergeleitet, die dann das Geld auszahlt.“ Zur Schnelligkeit des Verfahrens können auch die Antragsteller selbst beitragen. Salomons Tipp: „Geben Sie Ihre IHK- oder HWK-Mitgliedsnummer ein. So finden wir Sie sofort in unseren Systemen, das beschleunigt die Bearbeitung enorm.“


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