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BGH: Baden-Baden muss Kosten für Fehler der Feuerwehr tragen

Die Stadt Baden-Baden muss die Schäden eines Feuerwehreinsatzes auf einem privaten Grundstück in Baden-Baden übernehmen, das hat der Bundesgerichtshof heute (Do) in Karlsruhe entschieden. Die Stadt müsse für den Schaden haften, da der Feuerwehrmann fahrlässig gehandelt und damit seine Amtspflicht verletzt habe, so die Begründung der Karlsruher Richter. Auf dem Grundstück eines Bio-Großhändlers in Baden-Baden hatte die Feuerwehr 2010 beim Löschen giftigen Schaum eingesetzt; der großen Schaden in der Erde und im Grundwasser anrichtete. Das sei eine Fehlentscheidung gewesen, da man die Ausweitung des Feuers wohl auch mit anderen - weniger umweltschädlichen Methoden - hätte erreichen können. Der BGH spricht mit seiner Entscheidung ein Grundsatzurteil: Öffentlich-rechtliche Einrichtungen müssen auch dann haften, wenn ihre Amtsträger in Gefahrensituationen fahrlässig handeln. (ys)


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