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Heimkind muss Mutter nichts zahlen: Beschwerde vom Landratsamt

Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen - das hatte im Juni das Familiengericht Offenburg entschieden. Das Ortenauer Landratsamt legt dagegen jetzt Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Es bestehe im Hinblick auf weitere Unterhalts-Fälle grundsätzlicher Klärungsbedarf, teilt die Behörde mit. Eine Frau aus Hessen hatte erfolgreich gegen die Forderung geklagt, dass sie die Pflegekosten von monatlich 760 Euro übernehmen sollte. Die Frau argumentierte, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. In diesem konkreten Fall sieht auch das Landratsamt zwar Gründe dafür, durch die der Anspruch teilweise verwirkt sei, nicht aber für einen kompletten Wegfall. (sst)


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