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Jetzt u.a. auch Kinos, Fitnessstudios und Kneipen dicht

Stand 18 Uhr: Bund und Länder wollen mit drastischen Einschränkungen die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland bremsen. Dafür wurde ein eineinhalbseitiger Handlungskatalog erstellt, der ab sofort umgesetzt wird. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch zu "notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" genutzt werden. Restaurants sollen spätestens um 18.00 Uhr schließen und frühestens um 06.00 Uhr öffnen. Bis auf weiteres verboten werden sollen Gottesdienste, Treffen in Vereinen sowie Busreisen. Ausdrücklich nicht geschlossen werden sollen Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen - aber auch Poststellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte oder der Großhandel. Für diese Bereiche soll vielmehr die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Geschlossen werden sollen dagegen Bars, Clubs, Diskotheken sowie Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen - dies ist in einigen Ländern bereits der Fall oder angekündigt. Dicht machen sollen außerdem Messen, Ausstellungen, Kinos sowie Freizeit- und Tierparks, außerdem Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie Bordelle. Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen solle geschlossen werden. Auch Spielplätze sollen gesperrt werden. Außerdem sollen laut Beschluss Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten werden. Dies gilt auch für Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen- und für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften. (as)   Stand 15.30 Uhr: Die Landesregierung hat heute weitere Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung festgelegt – und damit gibt es noch weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Demnach müssen nicht nur Kultureinrichtungen dicht machen, sondern auch Kinos, Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios und sonstige Indoor-Sportstätten, sowie auch Clubs, Spielhallen und Bordelle, aber auch Kneipen. Ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass Gäste in mindestens 1,5 Meter Abstand sitzen oder stehen. Außerdem müssen im Infektionsfall für einen Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben. Die Regelungen gelten ab sofort und nach jetzigem Stand bis 15. Juni. Laut der neuen Rechtsverordnung sind zudem nun auch Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern verboten. Darüber hinaus gelte die dringende Empfehlung, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen - auch etwa Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen. (as) Inzwischen sind 43 Menschen in der Ortenau an dem Virus erkrankt. Bestätigte Fälle gibt es inzwischen in Oberkirch (4), Appenweier (3), Ettenheim (3) sowie Offenburg und Bad Peterstal-Griesbach (jeweils 1). Die Neu-Infizierten sind in häuslicher Quarantäne. Das Gesundheitsamt kann inzwischen nicht mehr in allen Fällen die Infektionsketten ermitteln. Bei einigen Erkrankten ist nicht klar, wo oder bei wem sie sich angesteckt haben. Nach wie vor werden die Kontaktpersonen der Erkrankten aber überprüft. Das Ortenauklinikum aquiriert aktuell ehemalige Mitarbeiter und Krankenpflegeschüler für die langfristige Patientenversorgung. Außerdem produzieren die Kliniken selbst vorsorglich Mund- und Nasenschutz. Für eventuelle schwere Corona Fälle sind aktuell bis zu 80 Beatmungsplätze vorgesehen, werden aber weiter aufgestockt, zum Beispiel durch abgesagte geplante Operationen. (as)  


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