
Er ist zwar schuldig gesprochen worden, die Richterin im Prozess gegen den Betreiber der Hanfnah-Läden in Lahr und Freiburg sah aber ganz viele strafmildernde Umstände und verurteilte Tobias Pietsch deswegen "nur" zu einer 2.000 Euro-Geldstrafe. Die wird durch die Anwendung eines speziellen Paragraphen sogar noch zur Bewährung ausgesetzt, muss also nur beim Verstoß gegen Auflagen gezahlt werden. Pietsch wurde nach einer Anzeige gewerbsmäßiger Drogenhandel vorgeworfen, weil einige seiner Produkte THC enthielten, allerdings unterhalb eines Grenzwertes, der als berauschend gilt. Nach dem Motto "Die Dosis macht das Gift" könnte man sich theoretisch durch riesige Mengen davon dennoch in einen Rauschzustand versetzen. Auch wenn sich Pietsch über das vergleichsweise milde Urteil freut, hält er sich für unschuldig und will deswegen trotzdem in Berufung gehen. Ziel ist eine klare Gesetzeslage zu Hanfprodukten. (as)