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Was Schweiz-Besucher bei Frühlingstouren beachten sollten

Vor allem von den südlichen Teilen des Ohr-Landes gesehen ist die Schweizer Grenze nur noch einen Katzensprung weit entfernt. Und man muss sicherlich kein Oldtimer- oder Motorradbesitzer sein, um einen Grund zu haben, das Frühlingswetter zu nutzen und einen kleinen Trip in die Alpenrepublik zu machen; dazu reichen bloß Lust und Laune. Aber bei aller Kurzurlaubsstimmung sollte man eines nicht vergessen: In der Schweiz ticken die Uhren anders. Das hat auch, aber nicht nur, mit den aus deutscher Sicht drakonisch anmutenden Strafen gegen Raser zu tun. Auch ohne Outlaw-Mentalität kann man bei einem solchen Trip aus Unbedarftheit gegenüber Schweizer Gesetzmäßigkeiten diese leicht übertreten. Und selbst wenn man das nicht tut, kann es auch immer noch sein, dass man etwas nicht nutzen kann oder plötzlich alle Augen auf einen gerichtet sind, weil man einen Fauxpas begangen hat. Wer das vermeiden will, liest sich unseren folgenden Ratgeber gut durch. Er fasst die wichtigsten Punkte für Touristen zusammen.   1. Rund ums Auto Das Tempolimit … wird in der Schweiz schärfer kontrolliert und weniger nachsichtig vollstreckt als hierzulande, wo nach dem Blitzermarathon gerade mal vier Leute den Führerschein abgeben mussten. Innerhalb von Ortschaften muss man nicht umdenken. Da herrschen ebenfalls 50km/h. Weitaus wichtiger ist, was außerhalb gilt: 80 statt unserer 100km/h auf Landstraßen 120km/h fix auf Autobahnen Wenn geblitzt wird, gibt’s zwar ähnlich wie bei uns einen Toleranzabzug zugunsten des Geblitzten. Allerdings sind die Strafen wesentlich härter. Grundsätzlich gelten (Angaben natürlich in Franken): Tempoüberschreitung Innerorts Außerorts Autobahnen 1-5km/h Bußgeld 40,- Bußgeld 40,- Bußgeld 20,- 6-10km/h Bußgeld 120,- Bußgeld 100,- Bußgeld 60,- 11-15km/h Bußgeld 250,- Bußgeld 160,- Bußgeld 120,- 16-20km/h Anzeige Bußgeld 240,- Bußgeld 180,- 21-25km/h Anzeige Anzeige Bußgeld 260,- >25km/h Anzeige Anzeige Anzeige In all diesen Fällen kann man als Deutscher jedoch, selbst wenn man direkt von der Polizei gestoppt wird darauf vertrauen, die Schweiz problemlos wieder verlassen zu können. Aber: >40km/h in einer 30er-Zone >50km/h in einer 50er-Zone >60km/h auf Landstraßen >80km/h auf Autobahnen werden, wenn man gestoppt wird, nicht nur den Einzug des Fahrzeugs nach sich ziehen, sondern auch eine Gefängnisstrafe. Bitte merken: Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht kein Vollstreckungsabkommen. Man „muss“ also keine Knöllchen zahlen, wenn man nicht auf frischer Tat gestoppt wird. Aber dann wird man definitiv bei der nächsten Einreise Probleme bekommen. Das Licht … muss das ganze Jahr über bei jedem fahrenden Fahrzeug brennen. Für Besitzer neuerer Autos ist das kein Problem, Tagfahrleuchten sind seit 2011 bei Neuwagen Pflicht. Älteres Auto? Kein Problem, das normale Abblendlicht ist als Ersatz gestattet. Die Mitführpflicht … im Auto ist ebenfalls in der Schweiz anders geregelt. Wichtig ist vor allem, dass Warnweste und Verbandskasten nicht zwingend mitgeführt werden müssen. Dafür achten die Schweizer Gesetzeshüter aber darauf, dass das Warndreieck von den Insassen ohne Aussteigen erreichbar ist – bitte also in den hinteren Fußraum stecken. Und: Autofahrer, bei denen im Führerschein Brillenpflicht steht, sollten immer eine Ersatzbrille (oder einen Beifahrer mit Führerschein) dabeihaben. Ohne darf man nicht weiterfahren.   2. Kind und Kegel Die Ausweise … muss jeder dabeihaben, der mit einreist. Für Deutsche reicht der Personalausweis, es braucht also keinen Reisepass, aber auch der Nachwuchs unter 16, der noch keinen „Perso“ hat, benötigt zwingend einen Ausweis mit Foto. Die Haustiere … lässt man für diesen Kurztrip besser in der Ortenau, denn hier ist die Schweiz etwas streng. Selbst wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man folgendes beachten: Nachweis über aktuelle Tollwutimpfung ist mitzuführen EU-Heimtierausweis ist mitzuführen Tier muss gechipt sein. Tätowierungen gelten nur, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sie vor 2011 gestochen wurden Hunde dürfen keine kupierten Ohren und Schwänze haben Diese Regelungen gelten für Hunde, Katzen und Frettchen.     Die Versicherungskarte … reicht auch im Nicht-EU-Land Schweiz aus, sofern es sich um eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ handelt (steht auf der Rückseite oberhalb des Unterschriftenfelds). Damit kann man in Notfällen auch in der Schweiz zum Arzt gehen.   3. Leben und genießen Die Waren … die man zum persönlichen Gebrauch mitnimmt, dürfen pro Person und Tag eine Wertfreigrenze von 300 Franken nicht überschreiten. Das inkludiert alles, das nicht zum Reiseproviant, Kraftstoff im Tank oder Kleidung und normalen Utensilien (Kamera, Handy…) gehört. Bei allen anderen Dingen muss man, wenn diese die Freigrenze überschreiten, die Schweizer Mehrwertsteuer (nach-)zahlen. Ja, selbst wenn man die Sachen wieder mit nachhause nimmt. Das Glücksspiel ... teilt sich in der Schweiz mit Deutschland die gleichen strengen Regeln, ist aber teilweise noch strenger. Folgendes sollte man sich merken: Pokerspiele sind außerhalb von lizensierten Spielbanken generell verboten Spielautomaten sind nur dann außerhalb von Spielbanken erlaubt, wenn sie keine physischen Gewinne ermöglichen. Etwa Flipper oder Arcade-Videospiele Online-Glücksspiele werden blockiert, sobald der Seitenbetreiber nicht in der Schweiz sitzt Bei Spielen, bei denen es rein auf Spielerfähigkeiten ankommt (Schach, Darts etc.) darf um Geld gespielt werden Und was ist mit anderen Spielen? Solange es nicht um Geld oder sonstige Gewinne geht, muss man sich keine Gedanken machen. Das Handy … ist in der Schweiz insofern ein Problem, als dass das Land nicht der EU angehört, womit die im Staatenverbund 2017 weggefallenen Roaminggebühren dort nach wie vor erhoben werden. Im Klartext, deutsche Mobilfunkanbieter können für sämtliche SMS, Telefonminuten und Daten die Preise kräftig anziehen, sobald man die Grenze überschritten hat. Allerdings: Hier gibt es aktuell ein ziemliches Verwirrspiel der Anbieter und ihrer Verträge. Manche inkludieren bei manchen Verträgen die Schweiz in die roamingfreie Zone, andere nicht. Grundsätzlich sollte man vor dem Trip die Servicehotline seines Providers kontaktieren und nachfragen. Wichtig: Nicht vergessen, davon betroffen ist man auch, wenn man das Smartphone nur zum Navigieren nutzt. Der Netzstecker … ist in der Schweiz ein anderer als bei uns. Die Eidgenossen haben zwar ebenfalls 230 Volt Netzspannung bei 50 Hertz aber sie verwenden den Stecker vom Typ J. Wir hingegen nutzen Typ C und N Typ C sind Flachstecker ohne Schutzkontakt. Häufig beispielsweise bei Handyladegeräten zu finden. Diese passen in die Schweizer Steckdosen Typ N sind runde Stecker mit Schutzkontakt, wie sie etwa zu den Kabeln von Notebooks gehören. Diese passen nicht in die Schweizer Steckdosen Man benötigt also einen Adapter. Und: natürlich sollte einen das davon abhalten, sich vom Trip Elektrogeräte mitzubringen. Die Raucher … haben in der Schweiz nur wenig zu lachen. Was die dortigen Preise für Zigaretten anbelangt, liegt das Land ungefähr gleichauf mit Deutschland. Allerdings sind die Rauchergesetze von einem anderen Kaliber: Geschlossene, öffentlich zugängliche Räume sind grundsätzlich rauchfrei Bahnhöfe sind ab dem 1. Juni 2019 rauchfrei In der Gastronomie ist es Kantonsangelegenheit, was geht. In den für schnelle Grenz-Trips wichtigsten Kantonen Basel und Basel-Landschaft sind unbediente Raucherräume gestattet, in Aargau, Schaffhausen sowie Solothurn und Zürich sind auch bediente Raucherräume erlaubt Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass die meisten Schweizer dem Rauchen gegenüber weniger neutral eingestellt sind als wir. Vorher also fragen. Das Geld … kann man in der Schweiz ausgeben wie man möchte. In den Grenzorten wird teilweise Euro angenommen. Wo nicht kann man jedoch ganz normal seine EC- oder Kreditkarte nutzen, um an den Automaten Franken zu ziehen. Dabei allerdings nicht vergessen: Eine Kooperation mit deutschen Banken, wie man es aus anderen EU-Ländern kennt, existiert hier praktisch nicht. Man muss also damit rechnen, Abhebegebühren zu bezahlen.     Bildquellen: 1) fotolia.com © Phuong 2) fotolia.com © Kara 3) fotolia.com © Kzenon 4) fotolia.com © guroXOX 5) fotolia.com © danischneider17


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