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WERTVERLUST DURCH ABGASSKANDAL?

Mit dem Abgasskandal sind Dieselfahrzeuge immer mehr in Verruf geraten. Nach wie vor hat sich die Politik bei diesem Thema nicht zu einer eindeutigen und konsequenten Strategie durchringen können, wie mit dem gravierenden Problem umzugehen ist. Es zeichnet sich ab, dass vor allem Verbraucher die Leidtragenden sein werden. Viele Besitzer eines Diesel-PKWs sind unsicher, ob eine Nachrüstung notwendig ist und ob umfangreichere Einschränkungen ihrer Mobilität drohen. Damit verbunden ist die Befürchtung eines größeren Wertverlustes solcher KFZ. Drohende Fahrverbote auch in der Region Nach Bekanntwerde der ersten Manipulationen bei den Abgaswerten von Dieselfahrzeugen im Jahr 2015 sind mit dem Gerichtsurteil vom Februar 2018 nun Fahrverbote als mögliche Gegenmaßnahme zu den hohen Schadstoffwerten als rechtsgültig eingestuft worden. Die Fahrverbote sind eine von mehreren Möglichkeiten, die dazu dienen sollen, die hohe Schadstoffbelastung durch Kraftwagen mit Dieselmotoren künftig einzudämmen. Dies gilt auch für viele Fahrzeughalter in der Region. Wer regelmäßig nach Stuttgart pendelt, muss sich an die Regelungen der dort seit Januar 2019 geltenden Umweltzone halten. Alle Lkw und Pkw mit einer Abgasnorm von Euro 4 oder darunter sind betroffen.     Zudem sind künftig weitere Städte von Fahrverboten bedroht. Die Deutsche Umwelthilfe hat neben anderen Orten auch gegen Freiburg Klage eingereicht – wegen der wiederholten Überschreitung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid. Mit den geplanten beziehungsweise bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Freiburger Luftreinhalteplans sollen die Grenzwerte in Zukunft jedoch eingehalten werden können, so das Regierungspräsidium Freiburg.     Unklare Gesamtstrategie Von politischer Seite verlief der Umgang mit dem Abgasskandal aus Verbrauchersicht nicht besonders zielführend und positiv. Auch drei Jahre nach den ersten Meldungen zu den Manipulationen bei den Abgasgrenzwerten sind immer noch keine allzu klaren Konsequenzen gezogen worden. Vor allem die eigentlichen Verursacher, die Automobilkonzerne und Hersteller wurden bislang mit Samthandschuhen angefasst und kaum in die Verantwortung genommen. Die hierzulande mächtige Branche versteht es, Druck aufzubauen und nutzt milliardenschwere Verluste durch Entschädigungszahlungen oder umfangreiche Arbeitsplatzverluste als Druckmittel. Gleichzeitig sitzen der Regierung die ehrgeizigen Klimaziele im Nacken. Dieselfahrzeuge stoßen durch den niedrigeren Kraftstoffverbrauch weniger CO2 aus. Dieser Punkt war bei der Strategie zur Einhaltung der Klimaziele mit einkalkuliert und droht jetzt wegzubrechen. Denn derzeit geht der Trend beim Autokauf eindeutig in Richtung Benziner. Dies belegen Zahlen der VUMA Verbrauchs- und Medienanalyse: 2014: Ein Jahr vor dem Skandal bevorzugten 19,68 Millionen bei einer geplanten Neuanschaffung eines PKW einen Benziner – 8,61 Millionen hingegen ein Dieselfahrzeug. 2017: Drei Jahre später stieg die Zahl derer, die sich lieber einen Benziner kaufen würden auf 20,47 Millionen – noch 7,79 würden einen Diesel-PKW bevorzugen.    Die verschiedenen Parteien und Interessengruppen sind sich vor allem uneins darüber, wer bei möglichen Maßnahmen die Kosten übernehmen soll. Dies ist einer der Hauptpunkte, weshalb bisher kaum klare Entscheidungen getroffen wurden. Fehlende rechtliche Möglichkeiten © Foto: SZ-Designs / fotolia.com   Eigentlich klingt es logisch, dass die Verursacher des Skandals und Initiatoren der Manipulationen für ihr Handeln Verantwortung übernehmen müssen – auch in finanzieller Hinsicht. Dennoch fehlt scheinbar die rechtliche Grundlage, um die Hersteller hier in die Pflicht zu nehmen. Ulrich Lange, Fraktionsvorsitzender der CDU äußerte sich gegenüber der Rheinischen Post dazu: „Rechtlich gesehen kann man die Autohersteller nicht dazu verpflichten, Nachrüstungen zu finanzieren“.     Der Knackpunkt: Die durch den Skandal in die Kritik geratenen Modelle wurden seinerzeit mit Billigung der Politik ordnungsgemäß und legal zugelassen. Der Großteil davon hält die gesetzlichen Grenzwerte dennoch ein – die unzulässig konfigurierte Motorsteuerung bleibt dabei außen vor. Ein einzelner Lichtblick: Kürzlich entschied das Landgericht Offenburg zugunsten eines Klägers, der sein Fahrzeug mit Schummelsoftware zurückgeben und von VW Geld erstattet bekommt. Wie es mit dem Urteil weitergeht ist noch offen. Bislang hatte sich der Autokonzern jedoch durch die Einigung auf einen Vergleich stets um ein solches Urteil drücken können.  Auswirkungen auf den Automarkt Wer derzeit mit dem Gedanken spielt, einen neuen oder gebrauchten PKW anzuschaffen, ist oftmals ratlos. Nach wie vor gelten Dieselfahrzeuge als sparsam, vor allem auf langen Strecken, und nach wie vor sind sie steuerlich begünstigt. Die bereits durchgesetzten Fahrverbote und weitere drohende Sperrzonen nehmen die Verbraucher dennoch bereits als mögliche Einschränkung ihrer Mobilität wahr. Auch wer nicht direkt in einem der betroffenen Ballungsgebiete lebt, muss sich überlegen, ob eine Fahrt in eine entsprechende Stadt mit dem eigenen Fahrzeug überhaupt möglich ist. Eine Entscheidung pro oder contra Diesel wird jedoch mitunter vorschnell getroffen. Schließlich spielen sehr viele individuelle Einflüsse eine Rolle. Aus Angst vor einem starken Wertverlust hatten vor allem im Sommer 2017 viele Eigentümer ihren Diesel-PKW in Panik verkauft. Mittlerweile hat sich der Markt hier etwas stabilisiert und die Nachfrage an gebrauchten Dieselfahrzeugen mit Euro-5-Norm ist wieder gestiegen – so zumindest die Angaben der Deutschen Automobil Treuhand (DAT).   Wertverlust nur schwer kalkulierbar. In die Ermittlung des Restwertes eines Gebrauchtwagens fließen zahlreiche Kriterien mit ein. Verbrauchern stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um den individuellen Wert zu ermitteln. Grundsätzlich ist es sinnvoll, mehr als eine Option wahrzunehmen und die Ergebnisse zu vergleichen. Die Auswirkungen des Dieselskandals sind ein Faktor, der sich bei der Bewertung eines Fahrzeugs nur schwer kalkulieren und in konkreten und nachvollziehbaren Zahlen ausdrücken lässt. Starken Einfluss hat dabei jedoch ohne Zweifel die jeweilige Euro-Norm. Denn Modelle neueren Datums können bestimmte Grenzwerte eher einhalten und sind damit nicht von Fahrverboten betroffen. Mit einer Nachrüstung kann vor allem bei PKW der Euro‑5‑Norm einem übermäßigen Wertverlust entgegengewirkt werden. Es wird zudem angenommen, dass Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, stärker von einem Wertverlust betroffen sind als andere Diesel. Daran ändert auch ein Softwareupdate nicht zwangsläufig etwas, denn es ist in vielen Fällen nicht auszuschließen, dass sich dadurch verschiedene Leistungsmerkmale eines betroffenen PKWs verschlechtern können.    Experten empfehlen ohnehin, wenn möglich eine Kaufentscheidung noch hinauszuzögern. Moderne Fahrzeuge der neuesten Generation werden künftig mit Motoren ausgestattet sein, welche die Euro‑6d‑Norm erfüllen. Die Nachfrage nach Dieseln mit Euro‑6‑Norm steigt derzeit, gleichzeitig sind vor allem gebrauchte Fahrzeuge mit der älteren Euro‑5‑Norm und einem Alter zwischen einem bis drei Jahren am wenigsten gefragt.      Verunsicherte Verbraucher © Foto: stadtratte / fotolia.com   Doch einige sind in einer ganz anderen Situation. Für die meisten, die sich erst vor kürzerer Zeit einen Diesel-PKW zugelegt haben, ist das Thema Neuanschaffung keine Option. Auch Besitzer älterer Modelle haben beim Kauf eigentlich mit einer langen Nutzungsdauer des Fahrzeugs gerechnet. Für einen großen Teil der Verbraucher ist die Anschaffung eines PKWs eine langfristig zu planende Aktion, für die auch zunächst das notwendige Budget aufgebracht werden muss. Zahlreiche Kunden haben das Fahrzeug zudem finanziert oder sind einen Leasingvertrag eingegangen.      Umso enttäuschender ist es, das bislang von politischer Seite wenig Rückendeckung kam. Zwar locken Händler und Hersteller mit attraktiven Umtauschprämien, es ist allerdings nur schwer zu durchschauen, ob am Ende nicht doch draufgezahlt werden muss. Die unzureichende Information und Kommunikation mit den privaten Autobesitzern ist hier vielleicht das größte Problem an dem ganzen Thema. Dennoch zeichnen sich mittlerweile verschiedene Maßnahmen ab, die den Verbrauchern zur Verfügung stehen: Umtauschprämien: Diese Möglichkeit richtet sich vor allem an Besitzer älterer Fahrzeuge mit den „schlechteren“ Euro-Normen vier und fünf. Hier wäre eine Nachrüstung mit erhebliche höheren Kosten verbunden. So hoch, dass sie sich angesichts des Alters und der verbleibenden Nutzungsdauer nicht lohnen würden. Die Hersteller bieten deshalb unterschiedlich gestaltete Prämien an, welche den Verbrauchern einen Anreiz bieten sollen, ihren Wagen gegen ein neueres und saubereres Modell zu tauschen. Bislang sind diese Prämien jedoch nur für ganz bestimmte Regionen beziehungsweise Städte und Gemeinden vorgesehen, die von besonders hohen Abgasbelastungen betroffen sind.      Nachrüstung: Rund drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals hat sich die Bundesregierung jetzt zunächst auf einen Kompromiss geeinigt. In einer Erklärung des Nationalen Diesel Forums aus dem Jahr 2017 ist von 5,3 Millionen Diesel-PKW die Rede, die in Verantwortung der Automobilunternehmen bis Ende 2018 umgerüstet werden müssen. Die Kosten, so heißt es, sollten dabei die jeweiligen Hersteller übernehmen. Im Schnitt betragen sie pro Fahrzeug rund 3.000 Euro. Der Abschlussbericht der Expertenkommission vom Februar 2018 bringt allerdings Ernüchterung, denn die Hersteller können rechtlich nur dann für die Bezahlung der Nachrüstung in die Pflicht genommen werden, „sofern das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung (…) hinreichend nachgewiesen ist“.     Stattdessen zeichnet sich ab, dass die Regierung für die Übernahme der Kosten einspringen wird. Geplant sind die Prämien für die Nachrüstung jedoch auch hier zunächst für die Regionen der sogenannten „Intensivstädte“ mit besonders hoher Stickstoffbelastung. Gewünscht ist zwar, dass sich die Hersteller ebenfalls mit finanziellen Beiträgen beteiligen, doch die Bereitschaft dazu ist von dieser Seite nach wie vor nicht vorhanden. Am Ende werden so die Kosten auf den Steuerzahler abgewälzt.   Wenn ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, wird der Halter vom Hersteller informiert. Dies gilt auch für Gebrauchtwagen. Für die Umrüstung kommen Modelle der Euro-Normen fünf und sechs in Frage. Die Experten hielten die Nachrüstung älterer Modelle mit den sogenannten SCR-Katalysatoren nicht für sinnvoll. Derzeit arbeiten verschiedene Zulieferer mit Hochdruck an der Entwicklung der notwendigen Technik zur Nachrüstung. Kurzfristige Lösungen setzen auf die Nutzung bereits bestehender Serienteile. Aber auch neu entwickelte Systeme mit innovativen Komponenten wurden auf der letzten IAA vorgestellt. Im großen Stil sind die Bausätze der verschiedenen Zulieferer wohl ab 2019 verfügbar.   Softwareupdate: Statt eines Katalysators ist es bei manchen Modellen notwendig, die Auswirkungen durch unzulässige Abschalteinrichtungen durch ein Softwareupdate zu beheben. Hier müssen die Hersteller die damit verbundenen Kosten übernehmen. Unklar ist allerdings, ob sie zudem verpflichtet sind, auch für mögliche Folgekosten bei auftretenden Problemen durch das Update einzuspringen. Einzelne Automobilunternehmen bieten hier Unterstützung innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder einer begrenzten Laufleistung an.   Bislang galt oft die Annahme, dass der Verbraucher selbst entscheiden kann, ob ein Update durchgeführt werden soll oder nicht. Ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Mainz hat jetzt allerdings bestätigt, dass ein Halter hier in die Pflicht genommen werden kann.     Eine weitere Möglichkeit, die von der Regierung in Aussicht gestellt wurde, die sogenannte Rückkaufoption wird derzeit von Seiten der Hersteller ebenfalls abgelehnt. Sie bevorzugen hier die Umtauschprämien. Ein Rückkauf wäre ebenfalls nur für die ausgewählten Regionen vorgesehen und zielt auf Dieselfahrzeuge mit den Euro‑Normen vier und fünf ab. Als Bemessungsgrundlage für den Wert des PKWs soll die Schwacke-Liste mit dem sogenannten Zeitwert herhalten. Darauf ist ein Aufschlag von 20 Prozent vorgesehen, quasi als Ausgleich für den Wertverlust. Wer erwägt, die Umtauschprämie zu nutzen, sollte zunächst möglichst genau den Restwert seines Fahrzeugs ermitteln. Nur so kann kalkuliert werden, ob die Anschaffung eines anderen PKWs sinnvoll ist und mit welchen Kosten dies tatsächlich verbunden ist.        


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