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Einzelhändler begrüßen Gerichtsentscheidung zu 2G-Regel

Der Handelsverband Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), die 2G-Regel in Geschäften zu kippen. 
Dieses Urteil dürfe für die Landesregierung nun jedoch nicht bedeuten, dass sie die Regeln für den Einzelhandel in der Alarmstufe I im Rahmen der neuen Corona-Verordnung verschärfe, sagt Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. 
Der Verband fordert, 2G und 3G im Einzelhandel wie in Bayern kpmplett abzuschaffen.
Der VGH in Mannheim hat das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Landesregierung als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft. 
Das Land hätte demnach schon längst in die normale Alarmstufe zurückgehen müssen. 
Ministerpräsident Kretschmann hatte schon angekündigt, die Regeln in der Alarmstufe anpassen oder sogar verschärfen zu wollen. (ys)
 


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