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Wo gilt was? Die Corona-Regeln in der Übersicht

Wir haben das Wichtigste für euren Urlaub zusammengefasst:

Seit dem 1. August 2021 benötigt man zur Einreise nach Deutschland aus jedem Land, unabhängig davon, ob es sich um ein Risikogebiet handelt, einen aktuellen Negativ-Test. Dies gilt nicht für geimpfte und genesene Personen.

Bundesländer:

Bayern:

- FFP2 Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter Hygiene- und Personenbeschränkungen geöffnet.
- Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich ausgeschlossen.

Hessen:

- Maskenpflicht im geschlossenen Raum und im ÖPNV (auch in Restaurants; Maske darf am Platz abgenommen werden).
- Keine Testpflicht für die Innengastronomie, aber 3G Regel für Bars/Clubs.
- Veranstaltungen finden statt und Kulturstätten sind geöffnet (Unter Hygiene- und Abstandskonzept).

Rheinland-Pfalz:

- In geschlossenen Räumen, dem ÖPNV sowie an stark besuchten Orten draußen müssen medizinische Masken getragen werden.
- Diskothek Besuche und Veranstaltungen im Innenbereich sind bei bis zu 350 Besuchern gestattet.
- Keine Testpflicht mehr für das Einkaufen im Einzelhandel.

Nordrhein-Westfalen:

- Generelle Maskenpflicht.
- Feste und Diskothek Besuche sind zunächst bis zum 27. Auguste 2021 untersagt.
- Es sind die verschiedenen Inzidenzstufen von 0 bis 3 im jeweiligen Ort zu beachten.

Saarland:

- Medizinische Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
- Testpflicht bei Veranstaltungen und den Innenbereich in der Gastronomie.

Hamburg:

- Medizinische Maskenpflicht an öffentlichen Orten und im ÖPNV.
- Es besteht eine Testpflicht für die Innengastronomie.
- Ab 23 Uhr darf kein Alkohol mehr an Hotspots wie der Reeperbahn und dem Schanzenviertel ausgeschenkt werden.
- In diesen Vierteln ist auch der Verkauf und das Mitführen von alkoholischen Getränken ab 20 Uhr untersagt.

Berlin:

- In Innenbereichen sowie im ÖPNV muss eine Maske getragen werden. Im ÖPNV muss es sich dabei um eine FFP2-Maske handeln.
- Im Freien sind Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen erlaubt. Ab einer Anzahl von 50 Personen muss mindestens die Hälfte der Anwesenden geimpft, genesen oder getestet sein. Ähnliche Anforderungen gelten bei Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen.
- Es besteht eine Testpflicht für die Innengastronomie.
- Der Alkoholkonsum in Parks ist verboten.

Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein (Ostsee-Urlaub):

- Um in ein Hotel einchecken zu können, muss man negativ getestet sein. Der Corona-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein und muss alle drei Tage wiederholt werden. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen.
- Es gilt eine Mundschutzpflicht in öffentlichen Innenbereichen, im Einzelhandel und dem ÖPNV.
- Für die Nutzung der Innenbereiche der Gastronomie besteht keine zwingende Testpflicht. Für Indoor-Freizeitangebote sowie Kultureinrichtungen muss dagegen ein negativer Corona-Test vorliegen.

Niedersachsen (Nordsee-Urlaub):

- In allen Einrichtungen gilt die medizinische Maskenpflicht, im ÖPNV besteht in den meisten Orten jedoch FFP2 Maskenpflicht.
- 3G-Regel bei Großveranstaltungen ab 50 Personen.
- Hotelgäste, Dauercamper und Ferienwohnungsbesitzer müssen sich bei der Einreise testen lassen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Der Negativ-Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Bei einem längeren Aufenthalt muss der Test zwei Mal in der Woche wiederholt werden.
- Die Gastronomie darf bis 23 Uhr geöffnet haben und es gilt sowohl für den Außen- als auch den Innenbereich die 3G-Regel. Sollte die Inzidenz des jeweiligen Ortes unter 35 liegen, so fällt die Testpflicht weg und alle Lokale dürfen mit halber Gästezahl regulär öffnen.

 

Nachbarländer:

Frankreich:

- Ist man nicht geimpft oder genesen, benötigt man einen maximal 72 Stunden alten PCR/Antigen Test zur Einreise. Ausnahmen gelten hierbei für Personen, welche weniger als 30 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen und sich weniger als 24 Stunden in Frankreich aufhalten.
- Es besteht eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln.
- Zur Einreise nach Frankreich benötigt man ein Einreiseformular.
- Für Kultur- und Freizeitangebote gilt die 3G-Regel. Ab dem 9. August gilt diese auch für Restaurants, Cafés, Bars und weitere Freizeitangebote.

Schweiz:

- In geschlossenen öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln besteht eine Maskenpflicht.
- Bei einer Missachtung der geltenden Vorschriften kann ein Bußgeld von 200 CHF anfallen.
- Ein Einreiseformular wird benötigt, sobald man mit dem Flugzeug in der Schweiz einreist.

Österreich:

- Um in Österreich einzureisen, benötigt man einen 3G-Nachweis oder eine Registrierung über die Pre-Travel-Clearance. Dafür ist ein Test innerhalb der ersten 24 Stunden des Aufenthalts zwingend notwendig.
- Es besteht eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln.
- An Orten, an denen ein 3G-Nachweis erforderlich ist, gilt keine Maskenpflicht mehr.
- Auch für Kurzaufenthalte unter 24 Stunden gilt die 3G-Regel.

Niederlande:

- Zur Einreise wird kein negativer Covid-Test gefordert.
- Es besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für die Niederlande. Das bedeutet, nicht geimpfte und genesene Personen müssen mindestens 5 Tage in Quarantäne, bis sie sich frei testen lassen können.
- Flugreisende benötigen ein Gesundheitsformular.
- Restaurants, Bars und Cafés müssen um 24 Uhr schließen.
- Veranstaltungen dürfen vorerst nicht stattfinden.

Belgien:

- Vor der Einreise muss ein „Passenger Locator Form“ ausgefüllt und elektronisch abgeschickt werden. Das Formular ist bei der Einreise ausgedruckt mitzuführen.
- Es besteht eine Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln.
- Eine Missachtung der vorherrschenden Corona Regeln kann bis zu 250 Euro Strafe kosten.


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