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Freiburger Urteil nach Lynchmord von Neuenburg rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Freiburger Prozess um tödliche Selbstjustiz bestätigt – es ist damit rechtskräftig. Ein damals 17-jähriger Schüler hatte im Dezember 2015 vom Freiburger Landgericht wegen Mordes acht Jahre Haft bekommen. Er hatte zugegeben, im Sommer 2014 auf einem Parkplatz bei Neuenburg gemeinsam mit seinem Vater den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester in einen Hinterhalt gelockt und mit 23 Messerstichen getötet zu haben. Weil er zur Tatzeit noch nicht volljährig war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der mitangeklagte Vater bekam lebenslänglich, auch die Revision wurde verworfen. Die Tat hatte als „Lynchmord von Neuenburg“ bundesweit Schlagzeilen gemacht. (as)


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