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Vater befragt: Angeklagter im Freiburger Mordprozess soll 33 sein

Ist der Angeklagte im Freiburger Mordprozess deutlich älter als angegeben? Die Richterin gab heute bekannt, dass im Iran der Vater von Hussein K. per Telefon erreicht wurde – laut ihm soll auf einem amtlichen Dokument der 29. Januar 1984 als Geburtsdatum stehen. Demnach wäre der Angeklagte jetzt 33 Jahre alt. Laut dem Dolmetscher des Telefonats könnte es sich aber um Daten aus dem persischen Kalender handeln. Die müssten im Zweifel umgerechnet werden. Zudem habe der Vater gesagt, er sei Analphabet. Hussein K. selbst hatte ursprünglich behauptet, aus Afghanistan zu kommen und 17 zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, beim Alter gelogen zu haben, wurde aber nicht konkreter. Die Frage des Alters hat Auswirkungen auf das mögliche Strafmaß. Es geht darum, ob in dem Fall Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht gilt. (sst)


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