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Kein Verfahren nach tödlichen Schüssen in Emmendiger Reha-Klinik

Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen psychisch kranken Mann in Emmendingen letzten Mai 2017 gibt es weiterhin keine Anklage. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verwarf einen Antrag auf Klageerzwingung jetzt als unzulässig. Der Bruder des getöteten 61-Jährigen war gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorgegangen, das Ermittlungsverfahren gegen zwei Beamte aus Mangel an Beweisen einzustellen. Nach einer erfolglosen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft war er vor das Oberlandesgericht gezogen. Am 4. Mai 2017 waren die Polizisten in die Einrichtungen gerufen worden, als der 61-Jährige mit einem Messer auf seinen Kollegen zugegangen war, schoss der Beamte - laut Staatsanwaltschaft das einzige Mittel, um einen lebensbedrohlichen erfolgreich Angriff abzuwehren. (as)


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