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Neue Regel sorgt für Steuer-Schock vieler Grenzgänger

Damit wird vermieden, dass Grenzgänger in zwei Ländern steuerpflichtig sind: Das Doppelbesteuerungsabkommen. Einer neuen Zusatzregelung zufolge gehen Steuern jetzt nicht mehr an das Land, in dem der Wohnort ist, sondern in das, das die Rente auszahlt – auch von Bediensteten in öffentlichen Einrichtungen. Dadurch ist die Steuerlast vieler Grenzgänger erheblich gestiegen. So fehlen beispielsweise einem in Straßburg lebenden, aber am Offenburger Ortenauklinikum arbeitenden Arzt zwischen 500 und 3.000 Euro im Monat.  Das Problem ist die automatische Einordnung als „beschränkt Steuerpflichtiger“ in die teure Steuerklasse 1. Dabei werden Ehepartner und Kinder in Frankreich nicht berücksichtigt – und: die in Deutschland erzielten Einkünfte werden als Teil des Familieneinkommens in Frankreich noch einmal besteuert. Einzige Chance dagegen ist im Härtefall ein Antrag auf Reduzierung der Steuerlast. (as)


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