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Neue Inzidenzstufe 35: Weitere Lockerungen ab Montag möglich

Unter anderem keine Testpflicht mehr im Biergarten und im Freibad: Ab Montag (7. Juni) gibt es weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen – in Landkreisen, in denen die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 35 bleibt.
In der Ortenau wäre das – Stand heute- der Fall, entscheidend sind die Zahlen am Montag.
Die gestern von der Landesregierung neu beschlossenen Regeln machen unter anderem auch Feiern in Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Menschen möglich.
Bedingung ist ein negativer Test oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis. 
Bei Sport- oder Kulturveranstaltungen im Freien sind bis zu 750 Besucher erlaubt.
Auch für Kinder und Jugendliche gibt’s Erleichterungen: Sie können mit einer Bescheinigung ihrer Schule über ein negatives Testergebnis 60 Stunden lang unter anderem das Training eines Sportvereins besuchen. 
Für Messen, Ausstellungen oder Kongresse werden die Flächenvorgaben je Besucher etwas reduziert. (ys)

Neue Inzidenzstufe 35:

Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
 
In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten. 
Dies haben die zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 6. Juni bekanntzumachen.

Für Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.

Spielhallen sowie Bowling- und Billardcenter dürfen seit heute (Freitag, 04. Juni) in der Ortenau wieder öffnen. Auch Shisha- und Raucherbars dürfen wieder aufmachen - wie Gaststätten aktuell von 6 bis 22 Uhr. Das Rauchen ist aber nur im Freien erlaubt.

Ab Montag könnten weitere Lockerungen im Ortenaukreis kommen, wenn die Inzidenz bis dahin unter 35 bleibt. Aktuell liegt sie bei knapp 22. Dann bräuchte man zum Beispiel für Biergarten- oder Freibad keinen negativen Corona-Test mehr. Passt die Inzidenz, wird das Landratsamt dazu am Sonntag eine Bekanntmachung veröffentlichen und über die Inhalte der Lockerungen informieren. (ts)

 


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