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Bürgerentscheid in Willstätt am 26. September

Darf auf dem alten Sportplatz in Legelshurst ein Lebensmittelmarkt gebaut werden oder nicht?
Darüber entscheiden die Willstätter bei einem Bürgerentscheid – und zwar am 26. September, am Tag der Bundestagswahl.
Der Gemeinderat hatte im Februar der Ansiedlung des Netto zugestimmt.
Eine Bürgerinitiative sammelte Unterschriften gegen das Projekt und erreichte so viele Gegner, dass es zum Bürgerentscheid kommt. (ys)

 

Alle wesentlichen Informationen zum bevorstehenden Bürgerentscheid sind in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese wird in gedruckter Form am 29. August an die Haushalte in der Gemeinde Willstätt verteilt.

Weitere Exemplare sind dann auch in den Rathäusern erhältlich.

Digital sind die Broschüre und weitere Informationen zum Bürgerbegehren jetzt schon auf der Internetseite der Gemeinde unter www.willstaett.de abrufbar. Voraussichtlich in der letzten Augustwoche werden den rund 8.170 Stimmberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zugehen, mit denen sie auch Briefwahl beantragen können. 

Worum geht es?

Der Gemeinderat hat am 03.02.2021 der Ansiedlung eines Netto Markendiscounts in Legelshurst zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die für die Ansiedlung notwendigen Verträge abzuschließen und weiterhin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung zu schaffen. Beinhaltet wäre unter anderem der Verkauf einer Teilfläche des alten Sportplatzes in Legelshurst als Standort für den Einkaufsmarkt.

Ein Bürgerbegehren führt zum Bürgerentscheid

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss hat eine Initiative Unterschriften für die Einreichung eines Bürgerbegehrens gesammelt und am 19.4.2021 eingereicht. Mit 686 gültigen Unterschriften wurde das notwendige Quorum von sieben Prozent der Wahlberechtigten erreicht. Auch alle anderen rechtlichen Bedingungen für einen Bürgerentscheid waren erfüllt.

Über welche Frage lässt die Bürgerinitiative abstimmen?
Die Frage lautet: „Sind Sie dagegen, dass auf dem Gelände des alten Sportplatzes in Legelshurst ein Lebensmittelmarkt gebaut werden soll?“

Welche Wirkung hat der Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Für drei Jahre wäre der Gemeinderat an das Ergebnis des Bürgerentscheids gebunden. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Fragestellung. Die in der Infobroschüre skizzierten Alternativvorschläge sind davon nicht umfasst. Die Entscheidungen darüber trifft weiterhin der Gemeinderat. Gültig ist der Bürgerentscheid nur, wenn eine Mehrheit zustande kommt, die mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten entspricht. Wird dieses sogenannte Quorum nicht erreicht, fällt die Entscheidung zurück an den Gemeinderat, der nochmals beschließen muss. Bei  Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „nein“ beantwortet.
 


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