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Ämter sind raus - Infizierte müssen Kontakte selbst informieren

Wer Corona hat, muss ab sofort die Kontaktpersonen selbst darüber informieren. Laut Gesundheitsministerium rufen die Gesundheitsämter im Land die meisten infizierten Menschen und deren Kontaktpersonen nicht mehr an. Damit sollen die Ämter entlastet werden.

Vielen Behörden sei es nicht mehr möglich gewesen, zeitnah Kontakte von Betroffenen zu informieren - zum Beispiel aus dem Restaurant, Kino oder von Geburtstagsfeiern. Gesundheitsämter sollen sich stärker auf den Schutz von Risikogruppen konzentrieren - zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Kitas und Schulen. Außerdem gehe es um das Management von größeren Ausbrüchen. Oberstes Ziel ist es, laut Gesundheitsamt, das Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen.

Die Quarantäne sei für Ungeimpfte nach wie vor vorgeschrieben. Da positive Fälle an die Gesundheitsämter gemeldet würden, wüssten die Behörden Bescheid. Wer geimpft oder genesen ist, muss in aller Regel - auch wenn er oder sie Kontaktperson ist - nicht in Quarantäne. Den Strategiewechsel hatte das Ministerium bereits im Sommer angekündigt und jetzt in einer Konferenz mit den örtlichen Gesundheitsämtern abgestimmt. (ts)

 

Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:

-    Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
-    Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
-    Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
o    durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
o    durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
-    Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
-    Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
 

Dafür hat der Ortenaukreis seine Corona-Sonderseite erweitert. Unter www.ortenaukreis.de/corona gibt es alle relevanten Informationen für Infizierte, Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder, einfach abzurufende Merkblätter sowie Handlungsempfehlungen. Auf der Internetseite beantwortet auch der als zukunftsweisendes Digitalisierungsprojekt ausgezeichnete Chatbot „Ortena“ erste Fragen. Ortena kann beispielsweise beantworten, ob man in Quarantäne muss, an wen man sich bei Symptomen wenden kann oder welche Maßnahmen aktuell zur Bekämpfung der Pandemie im Ortenaukreis gelten. 

Wer darüber hinaus noch Fragen hat, kann sich auch an die Corona-Hotline wenden;

Die Hotline 0781-805 9695 ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 13 bis 16 Uhr besetzt, donnerstags von 8.30 bis 12 und 13 bis 18 Uhr. 
 


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