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Früheres Heimkind muss nicht für Mutter in Offenburg zahlen

Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter in Offenburg keinen Unterhalt zahlen. Das hat das Offenburger Familiengericht entschieden, gibt der Anwalt der Klägerin bekannt. Das Ortenauer Sozialamt wollte, dass die Frau aus Hessen die Kosten von monatlich 760 Euro übernimmt – sie klagte dagegen. Die Frau argumentierte, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Einen Vorschlag des Gerichts, dass sie 30 Prozent des Unterhalts zahlen soll, lehnte die Klägerin ab. (sst)


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