Toni Vetrano, Oberbürgermeister Kehl und Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der WRO; Klaus Muttach, Oberbürgremeister Achern und Aufsichtsratsvorsitzender der WRO; Frank Scherer, Landrat des Ortenaukreises und WRO-Aufsichtsratsmitglied.
Wirtschaft

Resolution des WRO-Aufsichtsrates zum Umgang mit Corona-Maßnahmen

Die Wirtschaftsregion Ortenau sagt, so wie jetzt kann es nicht weitergehen: Der Aufsichtsrat der WRO will mit einer Resolution unter anderem sofortige Öffnungsschritte für die Gastronomie und Hotellerie erreichen. Gefordert wird darin unter anderem, dass die Inzidenzwerte nicht alleinige Grundlage für Schließungen sind. Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises habe keinerlei Hinweise darauf, dass Einzelhandel, Gastronomie oder die Hotellerie besondere Faktoren für die schnellere Ausbreitung des Virus seien. (ys) Resolution des WRO-Aufsichtsrates zum Umgang mit Corona-Maßnahmen in Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsregion Ortenau GmbH (WRO) beschließt nachfolgende Forderungen zum Umgang mit erneut drohenden Schließungen im Einzelhandel sowie zum Umgang mit Gastronomie und Hotellerie: Sofortige Öffnung des Handels und damit Nachvollziehung des Beschlusses des OVG Saarland zur CoronaVO Einzelhandel. Für Gastronomie und Hotellerie werden entsprechend sofortige Öffnungsschritte gefordert. Die Gesundheitsämter vor Ort sollen in eigener Verantwortung die Inzidenzen bewerten und entscheiden, ob es sich um ein diffuses oder ein eingrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Weg von einer alleinigen Betrachtung der Inzidenzwerte als Grund für Schließungen, hin zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise unter Berücksichtigung aller relevanten Indikatoren Bessere Entschädigung des Handels für die Sonderopfer und schnellere Auszahlung der Überbrückungshilfen. Eine verlässliche Zukunftsstrategie Reopening für den Einzelhandel, für Gastronomie und Hotellerie und die Innenstädte in Baden-Württemberg. Die durch den WRO-Aufsichtsrat geforderten Maßnahmen hinsichtlich des Handels entsprechen den Forderungen und Empfehlungen des Handelsverbands Baden-Württemberg. Zur Begründung: Ziel aller Restriktionen war und ist die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems (Krankenhäuser und Gesundheitsämter). Insbesondere soll damit der Schutz der besonders vulnerablen Gruppen (Ältere und Vorerkrankte) gewährleistet werden. Diese Ziele sind im Ortenaukreis Stand heute erreicht: Die voll umfängliche Versorgung von COVID-Patienten im Ortenau Klinikum ist gesichert. Alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sind durchgeimpft und alle Impffähigen und -willigen werden bis Ende März/Anfang April ihre zweite Impfung erhalten können. Der Impffortschritt bei den über 80-jährigen ist – soweit die Impfstoffkapazitäten vorhanden sind – gut. Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises kann auf aufgrund seiner guten, lageangepassten Personalausstattung in aller Regel jeden Kontakt zu Infizierten nachverfolgen. Damit ist ein guter Überblick über das Infektionsgeschehen gesichert und die erforderlichen Maßnahmen können zielgenau und effektiv veranlasst werden. Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse des Gesundheitsamtes haben in den letzten Wochen gezeigt, dass sich vermehrt und heute hauptsächlich junge Menschen anstecken. Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie sind keine Treiber für die Verbreitung des Virus Seit Beginn der Pandemie bis zum heutigen Tage, auch angesichts der starken Verbreitung der Mutationen, hat das Gesundheitsamt des Ortenaukreises keinerlei Hinweise darauf, dass der Einzelhandel, die Gastronomie oder die Hotellerie besondere Faktoren für die schnellere Ausbreitung des Virus sind. Daher fordert der Aufsichtsrat der Wirtschaftsregion Ortenau eine differenzierte, ursachenbezogene Betrachtung, Bewertung und ein angemessenes Management des pandemischen Geschehens. Erforderlich ist eine verlässliche Impfstrategie. Dazu gehört, dass Impfungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen durchgeführt werden können. Mit der Bereitstellung zusätzlicher Testkapazitäten durch das Land sollten in Unternehmen kostenlose Tests bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden können. Die Kommunen sind in der Lage, ihre Testangebote deutlich auszuweiten, um Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie eine rasche Öffnung zu ermöglichen. Auch ist davon auszugehen, dass die Gruppe der Geimpften und Genesenen gegen eine erneute Infektion, insbesondere mit schwerem Verlauf, geschützt ist. Dies gebietet sich nicht nur vor dem Hintergrund der erforderlichen Akzeptanz von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in der Bevölkerung, sondern auch aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Gründen.


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