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Ex-Bürgermeisterin aus Müllheim muss entlohnt werden wie männliche Amtsinhaber

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass die ehemalige Müllheimer Bürgermeisterin nachträglich das gleiche Geld für ihre Arbeit bekommt, wie ihr männlicher Amtsvorgänger und ihr männlicher Nachfolger. 
Astrid Siemes-Knoblich soll deshalb 50.000 Euro von der Stadt erhalten. Sie hatte Schadensersatz auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geltend gemacht. 
Die Stadt müsse auch für das zukünftige Altersgeld der früheren Rathauschefin die Differenz begleichen, urteilte das Gericht. 
Das Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes sieht vor, dass Bürgermeister in Gemeinden mit 15.000 bis 20.000 Einwohnern in zwei Besoldungsgruppen eingestuft werden können. 
Darüber entscheide der Gemeinderat. Und dieser habe beschlossen, dass Siemes-Knoblich in die untere Gruppe eingestuft werde - und damit anders als ihr Vorgänger und auch ihr Nachfolger. (ts)


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