Landgericht Offenburg
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"Allgemeines Lebensrisiko": Eltern scheitern mit Schmerzensgeldklage in Offenburg

Weil sich ihr fünfjähriges Kind beim Spielen in einer Indooranlage bei Offenburg einen Arm gebrochen hatte, forderten die Eltern mindestens 3.000 Euro Schmerzensgeld von den Betreibern.
Vor dem Offenburger Landgericht sind sie damit gescheitert.
Die Klage wurde abgewiesen.
Das Mädchen war beim Rennen durch die Halle mit einem Kind zusammengestoßen, das gerade von einer Rutsche heruntergerutscht war.
Die Eltern sagen, der Endbereich der Rutsche hätte besser gesichert werden müssen.
Nach Ansicht des Landgerichts waren alle Vorgaben eingehalten und es wurde aufs „allgemeine Lebensrisiko“ verwiesen. 
Auf Spielplätzen müssten Kinder auch die Möglichkeit haben, ihre Grenzen kennenzulernen und mit Gefahren des täglichen Lebens umzugehen und diese zu beherrschen.
Das Urteil sei wegweisend, sagte Landgerichtspräsident Jens Martin Zeppernick. (ys)
 


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