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Nach Urteil im Freiburger Mordprozess: Angeklagter legt Revision ein

Nachdem er gestern (Mittwoch) vom Freiburger Landgericht unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, legt der 63-jährige Angeklagte jetzt Revision ein: Die Verteidigung des Mannes will das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen. 
Laut Anklage habe er aus Rache seine 30 Jahre alte Ex-Freundin umbringen wollen und extra ein Messer dabei gehabt. Die Mutter der Frau habe diese schützen wollen – der Mann soll beide mit dem Messer angegriffen und die Mutter dadurch getötet haben. (le)


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