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Revision gegen Urteil: Mann hat Ehefrau in Gernsbach im Bett erstochen

Er hat in Gernsbach seine 27 Jahre alte Ehefrau im Bett erstochen und wurde wegen Mordes verurteilt. Der Mann hat jetzt Revision beim Landgericht Baden-Baden eingelegt.
Er hat Anfang Juni vergangenen Jahres seine Ehefrau mit zwei Messern angegriffen und getötet. Weil sein Opfer wehrlos auf dem Bett lag, stellte das Gericht Heimtücke fest. 
Er hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, weil die Frau ihn zuerst angegriffen habe. Das hielt das Gericht aber nicht für glaubwürdig. 
Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und legt jetzt Revision gegen das Urteil ein. 
Der Angeklagte hatte Erinnerungslücken zum genauen Tathergang angegeben. Während der Tat waren unter anderem vier minderjährige Kinder in der Wohnung. (le)


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